Neue „Psychotherapie – Richtlinie“ im Krankenkassenbereich
Neue Regeln
tw. weniger Bürokratie –
aber keine neuen Therapieplätze
„Telefonische Erreichbarkeit, Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte: Die ambulante Versorgung der Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen wird neu strukturiert. Sie sollen zeitnah einen Termin erhalten und das Versorgungsangebot flexibler werden.“ Diese Ankündigungen der neuen Psychotherapie – Richtlinie klingen interessant und weisen auf Änderungen hin für jeden, der zu Lasten einer Krankenkasse psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen will und für die Tätigkeit von Psychotherapeuten in ihrer Praxis.
Der Bundestag hat im Zuge des neuen GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (aus dem Jahre 2015) den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine neue Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie zu Lasten der Krankenkassen ausarbeiten lassen. In der Folge haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen jetzt über die Umsetzung in die neue Psychotherapie-Vereinbarung geeinigt.
Die neuen Regelungen für Psychotherapie zu Lasten der Krankenkassen sind ab 01.04.2017 in Kraft. Die Änderungen beziehen sich im wesentlichen auf die Erreichbarkeit und den Zugang zu Therapeuten, Verfahrensregeln, Fristen und Formblätter. Die Möglichkeiten, Therapiebedarf frühzeitig zu erkennen und Patienten über kostenlose Alternativen zu Psychotherapie zu informieren wurden erweitert. Mehr Therapieplätze werden dadurch wohl nicht geschaffen. Die Psychotherapeuten werden sich bemühen müssen, damit die zusätzlichen Aufgaben die Wartezeit auf echte Therapieplätze nicht weiter erhöhen.
Im günstigsten Fall erfahren Patienten eben früher, dass nicht genügend Therapieplätze zur Verfügung stehen. Die Bedarfsplanung aus dem Jahre 1999 sollte endlich der Realität angepasst werden, damit Patienten tatsächlich schneller eine notwendige Therapie bekommen.