„Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung …bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Anwendungen.“
https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/
Wikipedia: „Leistungserbringer“
„Leistungserbringer werden im deutschen Gesundheitssystem alle diejenigen Personengruppen genannt, die Leistungen für die Versicherten der Krankenkassen erbringen. Dieser Begriff ist unter anderem im Sozialgesetzbuch V Kapitel 4 ausgeführt. Darin werden die Leistungserbringer aufgelistet…
Alle Leistungserbringer müssen über ein „Institutionskennzeichen“ (IK) verfügen.“
Seite „Leistungserbringer“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. August 2019, 16:10 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Leistungserbringer&oldid=191340425
Bundesgesundheitsministerium
Glossar: Leistungserbringer: „Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken, aber auch eine Vielzahl anderer Anbieter von Gesundheitsleistungen wie Ergotherapeuten oder Hebammen stellen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen bereit. Sie werden unter dem Begriff Leistungserbringer zusammengefasst.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/l/leistungserbringer.html
„Neben einem klassischen TI-Zugang über sicherheitszertifizierte Konnektoren sind … künftig weitere Zugangsmöglichkeiten geplant. Wie die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen erläutert, wird derzeit der »konkrete Lösungsraum« von der Gematik erarbeitet. Die Lösungen werden auch für eine Anbindung weiterer Leistungserbringer wie etwa Heil- und Hilfsmittelerbringer geeignet sein, heißt es in der Antwort aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).“
PZ – Pharmazeutische Zeitung: „Alternative Zugänge zur Datenautobahn“ 03.07.2019 [https://www.pharmazeutische-zeitung.de/alternative-zugaenge-zur-datenautobahn/]
Leistungserbringer – unscheinbarer Begriff für eine lange Liste
Bekannt ist, dass sich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser etc. an die Telematik-Infrastruktur anschließen müssen. Darüber hinaus finde ich es sehr interessant, wer sich als sonstiger „Leistungserbringer“ darüber hinaus noch freiwillig anschließen darf – und damit einen wie auch immer gearteten Zugriff auf die Daten der Gesundheits-Cloud haben kann.
In Aufzählungen der TI-Teilnehmer heißt es immer nur „weitere Leistungserbringer“, „eine Vielzahl anderer Anbieter von Gesundheitsleistungen“ o.ä. – ich wollte es genau wissen.
Da alle Leistungsträger und Leistungserbringer im Gesundheitswesen ein Institutionskennzeichen (IK) haben müssen, habe ich mir diese Liste einmal angeschaut. Das ist wirklich sehr interessant. Sehen Sie selbst, wer sich als „Leistungserbringer“ mit einem Zugang zu der Daten-Cloud der Gesundheitsdaten an die Telematikinfrastruktur anschließen kann.
Gemeinsames Rundschreiben Institutionskennzeichen (IK)
www.arge-ik.de – Stand 01.07.2018 – [Auszug S.17-22]
Institutionskennzeichen (IK) der Träger der sozialen Sicherung einschließlich ihrer Vertragspartner.
Aufgrund der positiven Erfahrungen ist das IK in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden. Es gilt damit als offizielles Kennzeichen der Leistungsträger und Leistungserbringer im Schriftverkehr und für Abrechnungszwecke (§ 293 SGB V)
KZ | Leistungsträger/Leistungserbringer |
---|---|
10 | Krankenversicherungsträger |
11 | Rentenversicherungsträger |
12 | Unfallversicherungsträger |
13 | Sozialhilfeträger |
14 | Bundesagentur für Arbeit |
15 | Versorgungsämter und Orthopädische Versorgungsstellen |
16 | Private Krankenversicherungen |
17 | Gesundheitsämter |
18 | Pflegekassen der Krankenversicherungsträger |
19 | Träger der Gemeinschaftsaufgaben und Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie Medizinischer Dienst der Sozialversicherung (MDS) einschließlich SMD-Dienststellen der KBS |
20 | Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte) |
21 | Kassenzahnärztliche Vereinigungen und Zahnärzte einschl.Selbstabrechnender Zahnärzte (z.B. Gutachter) |
22 | Privatärztliche Verrechnungsstellen |
26 | Krankenhäuser, Krankenhausapotheken |
27 | Polikliniken, Integrierte Versorgung, Praxiskliniken |
29 | Medizinische und technische Labore, Röntgen- und Zahntechnik, Institut für Pathologie, Strahlen- und Hygieneinstitute |
30 | Apotheken |
31 | Augenoptiker, Augenärzte (als Erbringer von Leistungen, z.B. Kontaktlinsen) |
32 | Hörgeräte-Akustiker, HNO-Ärzte (als Erbringer von Leistungen, z.B. Hörgeräteversorgung) |
33 | Orthopädiemechaniker, Bandagisten, Sanitätshäuser, Arzt- und Krankenhausbedarf, Stomafachhandel, Hilfsmittel |
34 | Orthopädieschuhmacher, Orthopäden (als Erbringer von Leistungen, z.B. Einlagen) |
35 | Perückenmacher (Friseure) |
39 | Podologen, med. Fußpfleger |
40 | Logopäden, Sprachheilbehandler, Sonderschullehrer |
42 | Sehschulen< |
43 | Med. Bademeister, Masseure, Praxen für physikalische Therapie, Orthopäden (als Erbringer von Leistungen, z.B. Massagen), Kurbäder, Kurpacker |
44 | Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Praxen für Physiotherapie, Sportvereine, Schwangerschaftsgymnastik, Rehabilitationssport-, Herzsport- und Behindertensportgruppen, Funktionstrainingsgruppen, Sportstudios, Reittherapie |
45 | Hebammen |
46 | Kranken- und Altenpfleger, Haushaltshilfen, Hauspfleger, Maschinen- und Betriebshilfsring |
47 | Kurverwaltungen |
48 | Beschäftigungs- und Suchttherapeuten, Gestaltungs-und Kindertherapie, Ergotherapie, Künstlerische Therapie |
49 | Sonstige therapeutische Hilfspersonen, Psychologen, Psychotherapeuten, Unterrichtshilfen, Soziotherapie, Frühfördereinrichtung, Sonderpädagogen, Mobilitätstrainer, Gebärdensprachdolmetscher, Heileurythmisten, Sozialpädiatrische Zentren, Nachsorgeeinrichtungen, PEKIP |
50 | Caritative Organisationen, Diakonie- und Sozialstationen, Gemeindeschwestern, Selbsthilfegruppen, Kirchengemeinden, Stadtverwaltungen (Pflegedienste, Kranken-, Sozial- und Schwesternstationen) |
51 | Alten- und Pflegeheime, Tages-und Kurzzeitpflege, Sonderschulheime, Sozialtherapeutische Zentren |
52 | Vertragshäuser ohne medizinische Einrichtungen |
53 | Einrichtungen für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation |
54 | Ambulante und mobile Rehabilitationseinrichtungen |
57 | Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen |
59 | Sonstige Erbringer von Leistungen i. S. des SGB z.B. Medizintechnik, Gesundheitskurse, Sauerstoff-Heilbehandlung, Epilation, Akupunktur, Augenprothetik, Dental-Depot, Schlaflabor, Blutdepot, Ernährungsberatung, Diätassistent/in, Hundeschule, Grippeschutzimpfung,Taubblindenassistent/in) |
60 | Krankentransportunternehmen, Ärzte als Leistungserbringer in der notfallärztlichen Versorgung |
65 | Bestattungsunternehmen |
66 | Abrechnungsstellen, Rechenzentren, Rechnungsprüfstellen |
67 | Krebsregister gemäß Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) |
93 | Beihilfestellen |
94 | Pflegekassen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung |
95 | Krankenversicherungsträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung |
96 | Behörden des Bundes und der Länder, Gerichte |
[https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/Gemeinsames_Rundschreiben_IK_2018.pdf]