In der „Psychotherapie-Richtlinie“ stehen alle Voraussetzungen, Verfahrensweisen und Regelungen, die beachtet werden müssen, damit die Krankenkassen eine psychotherapeutische Behandlung von Kassenpatienten bezahlen. Der Gemeinsame Bundesausschuss nennt als Ziel der Richtlinie:
„Sicherung einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Psychotherapie der Versicherten und ihrer Angehörigen in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen“.
Die Richtlinie regelt nicht die Psychotherapie als solche. Die Richtlinie legt nur die Bedingungen fest unter denen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen müssen. Deshalb wäre die Bezeichnung „Richtlinie zur Kostenübernahme von Psychotherapie durch die Krankenkassen“ oder „Kostenübernahme-Richtlinie“ zutreffender.
Informationen zu den wichtigsten Punkten der Kostenübernahme-Richtlinie finden Sie in den folgenden FAQ-Punkten auf dieser Seite.