Prüfung, Aktualisierung und Speicherung der Stammdaten eines Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bei jedem ersten Patientenkontakt im Quartal.
So sollen Aufwand und Kosten für Patienten und Krankenkassen reduziert werden. Die auf der Karte gespeicherten Stammdaten werden beim Einlesen in der medizinischen Einrichtung an das Rechenzentrum der Krankenkasse übermittelt und mit den dort vorliegenden Patientendaten verglichen. Notwendige Aktualisierungen werden gleich auf der Gesundheitskarte und in der Praxissoftware gespeichert.
Da der Versichertenstammdatenabgleich nur über die Telematikinfrastruktur erfolgen kann, müssen die Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Der Versichertenstammdatenabgleich ist für Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausambulanzen ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend. Sie müssen bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie das VSDM durchgeführt haben, sonst wird ihr Honorar um 1% gekürzt.
Das Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) ist die erste Anwendung der Telematikinfrastruktur. Obwohl keine medizinische, sondern eine bürokratische Anwendung, wird darin so etwas wie ein Test der digitalen Infrastruktur auf Funktionsfähigkeit gesehen.
Auf der eGK sind folgende Informationen als Versichertenstammdaten gespeichert:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Geschlecht
- Krankenversichertennummer
- Versichertenstatus