Der Konsiliarbericht dient zur Abklärung einer organischen Erkrankung als mögliche Ursache für die vorliegenden Beschwerden.
Psychotherapeuten fordern den Konsiliarbericht spätestens am Ende der probatorischen Sitzungen an. Hierzu überweisen sie den Patienten an einen Arzt (idealerweise den Hausarzt). Dieser erstellt den Konsiliarbericht nach eingehender Untersuchung zeitnah – spätestens innerhalb von drei Wochen und schickt ihn dem Psychotherapeuten (oder gibt ihn dem Patienten im verschlossenen Umschlag direkt mit).