Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist seit 1. Januar 2015 Pflicht.
Alle gesetzlich Versicherten erhalten die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) von ihrer Krankenkasse. Dazu müssen Sie der Krankenkasse ein Lichtbild zusenden. Bei den meisten Krankenkassen geht dies per Internet.
Auf der neuen „Gesundheitskarte“ sind zunächst nur Ihre Stammdaten Name, Adresse, Geburtsdatum, Krankenversicherungsnummer und Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter, Rentner) gespeichert. Neu ist das Foto auf der Versichertenkarte. Dadurch soll der Missbrauch eingedämmt werden. Ausgenommen von der Foto-Pflicht sind Kinder unter 15 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen wie Bettlägerigkeit nicht in der Lage sind, ein Foto einzureichen.
Seit dem 1. Januar 2019 gelten ausschließlich die elektronischen Gesundheitskarten der zweiten Generation (Aufdruck „G2“ oder „G2.1“ oben rechts). Die Gesundheitskarten der Generation 1 (eGK G1) sind nicht mehr gültig.
Die zweite Generation unterstützt neuere kryptographische Verfahren und medizinische Fachanwendungen wie beispielsweise das Notfalldatemanagement oder den E-Medikationsplan, die direkt auf der Karte gespeichert werden.
Auf der Rückseite der Gesundheitskarte ist die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card – EHIC) aufgedruckt. Dieser Aufdruck gewährleistet, dass Versicherte, die im EU-Ausland unterwegs sind, in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz unbürokratisch ärztliche Hilfe bekommen.