Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen
Die gesetzlichen Vorgaben der Terminservicestellen gelten jetzt auch für Psychotherapeuten.
Die Terminservicestelle kann keine Therapieplätze vergeben.
Ihre Aufgabe ist die Vermittlung
- eines Termins für ein sogenanntes „Erstgespräch“ in der psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten
- und eines sich daraus eventuell ergebenden zeitnah erforderlichen Behandlungstermins in Form einer Akutbehandlung.
Die für unseren Bereich zuständige
→ Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein erreichen Sie über die Servicenummer
116 117 (ohne Vorwahl)
erreichbar rund um die Uhr
Das bedeutet für Sie als Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie können sich mit dem Wunsch nach einem Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde direkt an die Terminservicestelle wenden. Diese soll Ihnen innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln für ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten zur Abklärung, ob und welches Versorgungsangebot für Sie in Frage kommt. Der Termin muss innerhalb der nächsten vier Wochen liegen.
Stellt sich in der psychotherapeutischen Sprechstunde heraus, dass eine Behandlung unbedingt innerhalb der nächsten vier Wochen erfolgen muss, erhalten Sie in der Individuellen Patienteninformation die Empfehlung: „Ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung“. Wenn die Praxis nicht in der Lage ist, die Akutbehandlung in dieser Zeit selbst durchzuführen oder an einen Kollegen zu vermitteln, können Sie sich erneut an die Terminservicestelle wenden.
Die Terminservicestelle ist dann verpflichtet, Ihnen jetzt innerhalb einer Woche einen Termin zur Akutbehandlung bei einem Psychotherapeuten zu vermitteln, die dieser innerhalb der nächsten vier Wochen beginnen muss.
Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung an eine bestimmte psychotherapeutische Praxis. Ihnen können dabei auch weitere Wege zugemutet werden. Hier gilt – wie allgemein in der fachärztlichen Versorgung auch – eine Fahrzeit bis zu 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln als zumutbar.
Kann die Terminservicestelle innerhalb der angegebenen Fristen keinen Termin für ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder für eine notwendige Akutbehandlung bei einem Vertragspsychotherapeuten vermitteln, muss sie Ihnen innerhalb einer Woche einen Termin innerhalb der nächsten vier Wochen in einem geeigneten Krankenhaus vermitteln. Erstgespräch und Akutbehandlung dürfen im Krankenhaus nur von Personen durchgeführt werden, die eine Qualifikation entsprechend der Psychotherapie-Vereinbarung haben.
Der Gesetzgeber betont den Grundsatz der freien Arzt- und Therapeutenwahl ausdrücklich. Die Versicherten sind nicht verpflichtet, die von Terminservicestellen angebotenen Termine wahrzunehmen. Sie können auf die vermittelten Termine verzichten und stattdessen zu einem späteren Zeitpunkt ihren „Wunschtherapeuten“ aufsuchen.
Selbstverständlich bleibt auch die Möglichkeit zur Therapie bei einem nicht kassenzugelassenen Therapeuten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens weiter bestehen.