Probatorische Sitzungen sind vor Aufnahme einer Kurz- oder Langzeittherapie verpflichtend.
Probatorische Sitzungen sind keine Richtlinientherapie. Sie dienen der Einleitung einer ambulanten Kurzzeit- oder Langzeittherapie. Vor einer Psychotherapie bei Erwachsenen müssen mindestens zwei und können höchsten vier probatorische Sitzungen (je 50 Min.) stattfinden (bei Kindern und Jugendlichen maximal sechs).
Nach einer Empfehlung von Psychotherapie in der Sprechstunde finden probatorische Sitzungen als Gespräche zur weiteren Feststellung der Diagnose und der notwendigen Behandlung statt. Sie dienen auch der Einschätzung der Eignung der Patienten für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren. Darüber hinaus erfolgt eine Klärung der Motivation und der Kooperations- und Beziehungsfähigkeit der Patienten. Patient und Therapeut schätzen ab, ob die Voraussetzungen für eine tragfähige Arbeitsbeziehung zwischen Patient und Therapeut gegeben sind.