Eine Langzeittherapie umfasst 60 Therapieeinheiten zu je 50 Min.
Eine Verlängerung um 20 Therapieeinheiten kann bei Bedarf beantragt werden.
Die Langzeittherapie kann während der probatorischen Sitzungen oder als Umwandlung einer Kurzzeittherapie beantragt werden. Hierfür ist ein Bericht an den Gutachter im Gutachterverfahren notwendig.
Bei Bedarf kann für eine Langzeittherapie von 60 Std. mit dem Fortführungsantrag eine Verlängerung um 20 Std. beantragt werden. Ob dabei ein Gutachter herangezogen wird, liegt im Ermessen der Krankenkasse.
Für die Entscheidung über die Anträge auf eine Langzeittherapie oder der Verlängerung hat die Krankenkasse 5 Wochen Zeit. Das Ergebnis erhalten Patient und Therapeut schriftlich.